AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLAFS GMBH, HOPFGARTEN
1. Allgemeine Gültigkeit
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der KLAFS GmbH mit dem Besteller. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese Geschäftsbedingungen werden vom Besteller mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Verkaufsbedingungen sind allein maßgebend. Mündliche Nebenabreden, auch evtl. Zusagen von Vertriebsmitarbeitern, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für spätere Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages.
2. Urheberrechte
Unsere Zeichnungen, Bilder, Modelle, Entwürfe und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden und bleiben unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern.
3. Datenschutz
KLAFS erhebt personenbezogene Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung, Verhandlung und Beauftragung freiwillig mitgeteilt werden. KLAFS verwendet die von vom Besteller mitgeteilten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung von Anfragen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, zur Bearbeitung von Anfragen und Aufträge an unsere Dienstleister und Geschäftspartner soweit es zur Erfüllung des jeweiligen Zweckes erforderlich ist. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Bestellers im Sinne der steuer und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen und zugesicherten Garantie archiviert. Die Einschränkung oder Löschung von gespeicherten Daten ist möglich und kann durch eine Nachricht an datenschutz@klafs.at oder an die Postadresse erfolgen.
Wenn KLAFS die Adresse und E-Mail-Adresse des Bestellers im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat und kein Widerspruch erfolgt, behält KLAFS sich vor dem Besteller auf Grundlage von § 7 Abs. 3 UWG Angebote zu ähnlichen Produkten, wie den bereits gekauften, aus dem Sortiment per E-Mail oder Post zuzusenden. Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer werblichen Ansprache. Der Besteller kann der Verwendung von Kontaktdaten durch eine Nachricht an die unten angeführte Adresse oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbemail widersprechen.
Die umfassende Datenschutzerklärung steht auf www.klafs.at zur Verfügung. Bei Fragen, die diese AGBs und die online verfügbare Datenschutzerklärung nicht beantworten können, wenden Sie sich bitte per Briefpost an die unten genannte Postadresse Kennwort „Datenschutz“ oder per Mail an datenschutz@klafs.at.
4. Angebote
Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend. Nach Bestätigung sind die den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neue erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet. Die in den Angeboten für Saunas angegebenen Außenmaße können, abhängig von der Art der Außenverkleidung und der Lage des Abluft-Wandelementes, eine Toleranz bis zu 5 cm aufweisen. Die Innenmaße ändern sich dadurch nicht. Diesbezügliche nachträgliche Änderungen gelten als für den Auftraggeber zumutbar.
5. Preise
Bei erteilten Aufträgen gelten die Preise bis sechs Monate nach Vertragsabschluss als fix vereinbart. Wird erst nach sechs Monaten der vereinbarte Lieferumfang abgerufen bzw. geliefert, so wird der Auftrag zu Tagespreisen abgerechnet. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten. Wenn nicht anders angegeben, ist in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
6. Bauseitige Voraussetzungen und Vorbereitungen
Der Besteller verpflichtet sich, die bauseitigen Vorbereitungen und Rahmenbedingungen zeitgerecht bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Montagetermin nach den Hinweisen von KLAFS herzustellen. Für die Einbringung der Produkte bzw. der Produktbestandteile sind die Entlade- und Verbringungsmöglichkeiten, Zugänglichkeit, Gewichtsbelastung, Tür-Durchgangslichten u.ä. vom Besteller zu prüfen. Die Kosten für Sonderleistungen wie zB Kranbeistellung und sonstige Einbringerschwernisse sind nicht in den Preisen enthalten. Für erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Besteller zu sorgen.
7. Lieferzeit
Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 35 Werktage vorher schriftlich anzugeben sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Für den Fall eines von KLAFS zu vertretenden Lieferverzuges wird die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei KLAFS beginnt. Hat KLAFS die Verspätung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.
8. Annahmeverzug
Wird die Annahme der Leistung (Warenlieferung und Montage) vom Besteller länger als 8 Wochen, gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin, hinausgezögert bzw. verweigert, tritt Annahmeverzug ein. Kosten, die für die weitere Lagerung der Ware anfallen sind vom Besteller zu tragen. KLAFS ist berechtigt die hergestellte Ware zum anteiligen Warenwert, ohne Anlieferung Montage in Rechnung zu stellen.
9. Zahlungsbedingungen
Für alle Aufträge ist eine Anzahlung zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung. Die Restzahlung ist, sofern nicht im Zahlungsplan detailliert angegeben, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Solange unser Eigentum besteht, ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterveräußerung, Verpfändung, Besitzüberlassung oder Besitzaufgabe unzulässig. Sollte der Besteller entgegen dieser Vereinbarung unsere Ware ganz oder teilweise entgeltlich weiterveräußern, gehen damit die vom Besteller erworbenen Kaufpreisansprüche in Höhe unserer jeweiligen noch offenen Forderung auf uns über. Bei Zwangsvollstreckung in das betreffende Grundstück, in dem sich die Vorbehaltsware befindet, oder der Ware selbst oder der an uns abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
11. Information zur Online-Streitbeilegung, Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen, die vertragliche Verpflichtungen von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstverträgen betreffen. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumer/odr/ erreichbar. KLAFS ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hat sich gegen eine freiwillige Teilnahme daran entschieden.
12. Schadenersatz - Rücktritt
Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsvereinbarung des Bestellers sind wir, unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen, berechtigt eine Schadenspauschale in Höhe von mindestens 20% des Auftragswertes zu verlangen. Eine Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens ist unsererseits nicht ausgeschlossen.
13. Gewährleistung und Garantie
Wir garantieren, dass unsere Produkte zur Zeit der Lieferung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Auftretende Mängel hat der Besteller schriftlich anzuzeigen. Die KLAFS-Garantie gilt für alle bei KLAFS gekauften und privat genutzten Saunakabinen, Saunaöfen und Saunasteuerungen (nachstehend KLAFS-Garantie-Produkt“ genannt). Die Garantie beträgt bei privat genutzten Saunakabinen 10 Jahre im Innenbereich, bei privat genutzten KLAFS Außenkabinen, Saunaöfen und –steuerungen 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt am Installationstag des KLAFS-Garantie-Produktes, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung durch KLAFS und gilt für Lieferungen innerhalb von Österreich. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass die KLAFS-Garantie-Produkte durch KLAFS oder eine durch KLAFS autorisierte Fachfirma installiert wurden oder bei Selbstmontage der KLAFS Sauna die Montageanleitungen und Montagehinweise berücksichtigt wurden. Eine sachgemäße Bedienung und Behandlung unserer Produkte entsprechend unseren Bedienungsanleitungen wird vorausgesetzt. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleißteilen, z.B. Dampfzylinder, Silikonfugen oder Leuchtmittel (inkl. LED), ist ausgeschlossen. Farbveränderungen von Hölzern z.B. durch Lichteinwirkung sind von der Gewährleistung ausgenommen. Tauchbecken und Aufgusskübel aus Holz sollten ständig mit Wasser gefüllt bleiben, andernfalls kann keine Garantie für Dichtheit übernommen werden. Beachten Sie die Sicherheits-, Wartungs- und Pflegeanleitungen in unseren Bedienungsanleitungen. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass KLAFS das mangelhafte Teil nach Wahl von KLAFS unentgeltlich instand setzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KLAFS über. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist weder verlängert noch erneuert. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze KLAFS-Garantie-Produkt.
14. Haftung
Die Haftung in Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt 6361 Hopfgarten. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für den Erfüllungsort sachlich zuständige Gericht oder jenes nach der Prozessordung zuständige Gericht.
Es gilt österreichisches Recht als vereibart.
Stand: 1. August 2021
KLAFS GmbH, Sonnwiesenweg 19, 6361 Hopfgarten
UID-Nr.: ATU 14849306, Internet: http://www.klafs.at
Firmenbuch: FN 125882 x, Firmenbuch Landesgericht Innsbruck